Iberia und Kreditkartenzahlung

September 03, 2011 – tagged Recht

Auf der Website der Fluggesellschaft Iberia und auch bei Telefonbuchung ist es nur möglich, mit Kreditkarte zu zahlen. Dann heißt es in den AGB:

Zum Schutz vor Missbrauch muss der Inhaber der Kredit- bzw. Debitkarte, mit der die Tickets bezahlt wurden, diese vor Abflug am Check-in-Schalter vorlegen. Die Karte muss jedoch nur vor Abflug am Ausgangspunkt der Reise vorgelegt werden (nicht aber auf der Rückreise oder beim Umsteigen). BEI NICHTVORLAGE kann die Reise mit diesem Flugschein NICHT angetreten werden. In diesem Fall ist ausschließlich der Kauf eines neuen Tickets gegen Bargeld oder Vorlage einer anderen Karte vor Ort möglich.

Das pikante daran ist, dass der Iberia in einem Urteil vom März 2011 genau diese Praxis untersagt worden ist:

Die Beklagte wird verurteilt, es [...] zu unterlassen, in Verträgen über Luftbeförderungsleistungen mit Verbrauchern [...] in der Klausel: [Text von oben] die Sätze:
„BEI NICHTVORLAGE kann die Reise mit diesem Flugschein NICHT angetreten werden. In diesem Fall ist ausschließlich der Kauf eines neuen Tickets gegen Bargeld oder Vorlage einer anderen Karte vor Ort möglich.“
[...] zu verwenden, sowie sich auf diese Bestimmungen [...] zu berufen.

Für jeden Fall, in dem dieser Satz in einem Vertrag auftaucht, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € verhängt werden.

Wie kann es denn sein, dass die Iberia ein halbes Jahr nach einem solchen Urteil immer noch genau so handelt???

PS. Schön, bei Buchung eines vorreservierten Tickets am Schalter werden natürlich noch 30 Euro Zuschlag fällig. Und eine vernünftige Mahlzeit gibt es auf einem Vier-Stunden-Flug auch nicht. Na mensch, mit Iberia fliege ich sicher nochmal...